Über mich
Ich bin auf Grund- und Menschenrechtsschutz im österreichischen Recht, dem Recht der Europäischen Union und des Europarats sowie der Vereinten Nationen spezialisiert. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in unterschiedlichen juristischen Bereichen (NGO, Wissenschaft, Menschenrechtsbildung, Menschenrechtsmonitoring, Folterprävention und Anwaltei). Seit 2015 konzentriere ich mich auf die gerichtliche Durchsetzung von Menschenrechten.
Von 2007 bis 2013 war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Trainerin am European Training and Research Centre for Human Rights and Democracy in Graz vor allem mit der (Defizit)analyse der menschenrechtlichen Situation in Österreich, etwa im Auftrag der European Union Agency for Fundamental Rights (FRA), und der Entwicklung und Durchführung von Trainings im Bereich Grund- und Menschenrechte für die Justiz, Polizei und im Bildungsbereich befasst.
2012 wurde ich als als Mitglied einer der Expert:innenkommissionen des neu gegründeten Nationalen Folterpräventionsmechanismus in Umsetzung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) in Österreich ernannt. Meine Aufgabe war die Überprüfung der Einhaltung sowie die Weiterentwicklung menschenrechtlicher Standards und gewaltpräventiver Strukturen an Orten der Freiheitsentziehung wie Justizanstalten, Polizeieinrichtungen, Pflegeheimen, Psychiatrien, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei polizeilichen Zwangsakten im Rahmen von Demonstrationen.
Von 2015 bis 2019 spezialisierte ich mich als Rechtsanwaltsanwärterin bei Ronald Frühwirth auf die gerichtliche Durchsetzung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf internationalen Schutz.
Im Jahr 2019 erfolgte die Eintragung als selbständige Rechtsanwältin.
Ich bin seither Teil des Netzwerks Asylanwält:innen und betreue das ehrenamtliche Rechtsberatungsprojekt Betrifft:Asyl mit. Seit 2016 bin ich zudem als externe Vortragende in verschiedenen Menschenrechtslehrveranstaltungen der Universität Graz tätig.