Aktuelles
LV „Einführung in das Asylrecht: Theorie und Praxis“
Die interaktive Lehrveranstaltung behandelt die innerstaatlichen und internationalen Rechtsgrundlagen, deren Bezüge zum internationalen Menschenrechtssystem sowie aktuelle Fragen und praktische Fälle.
Am 10.01.2022 besprechen Thomas Becker und ich mit den Teilnehmer:innen anhand ausgewählter Fälle aktuelle Problemstellungen aus der Praxis wie etwa die veränderte Situation in Afghanistan und deren Auswirkungen auf die Entscheidungspraxis der Behörden und Gerichte.
Vorlesung: Folterverbot
Die Vorlesung vermittelt den Teilnehmer:innen eine Einführung in das System des Menschenrechtsschutzes im Allgemeinen sowie eine Vertiefung anhand ausgewählter menschenrechtlicher Problembereiche.
Zum Verbot der Folter (17.11.2021, 17.00 Uhr, heuer leider wieder nur online) diskutieren Renate Kicker und ich mit den Teilnehmer:innen ausgewählte Aspekte dieses fundamentalen Menschenrechts mit einem Fokus auf Folterprävention an Orten der Freiheitseinschränkung wie etwa in Gefängnissen und Pflegeeinrichtungen oder bei polizeilichen Zwangsakten.
Enscheidungen: VfGH zur aktuellen Lage in Afghanistan
Der Verfassungsgerichtshof entschied mit Erkenntnis vom 30.09.2021 zur veränderten Situation in Afghanistan in Folge der Machtübernahme der Taliban, dass
„auf Grundlage der im angefochtenen Erkenntnis abgedruckten (und behandelten) länderberichtlichen Informationen vom 11. Juni 2021, insbesondere aber auf Grund der Kurzinformation der Staatendokumentation vom 19. Juli 2021 (und der zum Entscheidungszeitpunkt des Bundesverwaltungsgerichtes verfügbaren, breiten medialen Berichterstattung) spätestens ab 20. Juli 2021, dh. auch zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, von einer extremen Volatilität der Sicherheitslage in Afghanistan auszugehen war, sodass jedenfalls eine Situation vorliegt, die den Beschwerdeführer bei einer Rückkehr nach Afghanistan einer realen Gefahr einer Verletzung seiner verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte gemäß Art. 2 und 3 EMRK aussetzt (zur Bedeutung dieses Umstandes für die Beurteilung des Vorliegens einer realen Gefahr im Sinne des Art. 2 und 3 EMRK siehe statt vieler VfSlg. 19.466/2011, 20.296/2018, 20.358/2019; VfGH 6.10.2020, E 2406/2020).“
(VfGH 30.09.2021, E 3445/2021-8, Punkt 4.6. der Entscheidungsgründe, https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_20210930_21E03445_00/JFT_20210930_21E03445_00.pdf
Alumni im Porträt
Alumni Uni Graz haben mich besucht und gefragt, weshalb ich mich für Menschenrechtsarbeit entschieden habe, welcher Fall mir besonders nahe ging, was ich aus dem Studium mitgenommen habe und was ich mit meiner Arbeit erreichen möchte.
LV „Einführung in das Asylrecht: Theorie und Praxis“
Die interaktive Lehrveranstaltung behandelt die innerstaatlichen und internationalen Rechtsgrundlagen, deren Bezüge zum internationalen Menschenrechtssystem sowie aktuelle Fragen und praktische Fälle.
Am 11.01.2021 besprechen Thomas Becker und ich mit den Teilnehmer:innen anhand ausgewählter Fälle aktuelle Problemstellungen aus der Praxis.
Vorlesung: Folterverbot
Die Vorlesung vermittelt den Teilnehmer:innen eine Einführung in das System des Menschenrechtsschutzes im Allgemeinen sowie eine Vertiefung anhand ausgewählter menschenrechtlicher Problembereiche.
Zum Verbot der Folter (25. November 2020, 17.00 Uhr, heuer online) diskutieren Renate Kicker und ich mit den Teilnehmer:innen ausgewählte Aspekte dieses fundamentalen Menschenrechts und freuen uns seit Jahren über rege Teilnahme.
CSD: Zeig dich solidarisch!
Der Christopher Street Day erinnert an die Polizeigewalt gegen LGBTIQA* in der New Yorker Christopher Street und ist ein internationaler Festtag für queere und solidarische Menschen. Machen wir sichtbar, wie bunt Graz ist!
Infos unter https://www.homo.at/csd2020/
Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwält*innen 2018/19
Die österreichische Rechtsanwält*innenschaft zeigt in ihrem jährlichen Wahrnehmungsbericht Mängel der österreichischen Rechtspflege und Verwaltung auf und erstattet Vorschläge zur Verbesserung.
Die geplante Verstaatlichung der Rechtsberatung und Rechtsvertretung Schutzsuchender stößt auf massive Bedenken des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK):
Betrifft:Asyl
Kostenlose und unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende im Beschwerdeverfahren: Die offene Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 17.00 – 19.00 Uhr in der Pestalozzistraße 59 in Graz statt (keine Voranmeldung notwendig, bitte alle Unterlagen mitbringen). Die Kolleg*innen von Betrifft:Asyl erklären, warum Betrifft:Asyl uns alle betrifft:
#FairLassen
Stellen Sie sich vor, der Schiedsrichter eines Spiels trainiert gleichzeitig das andere Team.
Genau das versteckt sich hinter der geplanten Verstaatlichung der unabhängigen Beratung und Vertretung im Asylbereich, wenn die „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ („BBU“) geschaffen wird.