Ich vertrete eine der beiden Frauen, deren Verfahren Anlass für ein nun viel, aber mE völlig daneben diskutiertes Urteil des EuGH waren. Über den entlarvenden Diskurs infolge eines Frauen schützenden Urteils, weltfremde Szenarien und die Frage, wer zu Wort kommt und – vielmehr – wer nicht.

Aus Anlass des Urteils des EuGH vom 04.10.2024 in den Rechtssachen C-608/22 und C-609/22 zur Verfolgung von Frauen in Afghanistan geistern alle möglichen und unmöglichen Ansichten durch die Medien. Interessanterweise kamen und kommen hauptsächlich Menschen zu Wort, die scheinbar zu allen Themen eine Meinung, aber nicht immer die notwendige Expertise haben, während die im Urteil des EuGH (falls es denn gelesen wurde) namentlich genannten und im komplizierten Asylrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen – möglicherweise aufgrund von diesen bzw. uns nicht zu erwartenden kritischen Statements – offenbar keine Option waren. So aber wird der Diskurs – wie in Menschenrechtsbelangen leider üblich und wohl nicht immer ohne Absicht – verhaut, werden Nebelgranaten gezündet und Szenarien konstruiert, die nicht die existenzielle Bedrohung von Frauen als bedenklich erscheinen lassen, sondern ihren Schutz.

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